Fernwärmepreise im Überblick
Neben der Umweltbilanz spielen auch die langfristige Bedeutung von Fernwärme für die Wärmewende und die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen zu den Fernwärmepreisen sowie die dazugehörigen Formulare und Downloads.
Zur Klärung von Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien gelöst werden können, gilt der ordentliche Rechtsweg. Die N‑ERGIE nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Unsere Zusatzleistung für Vermieter*innen
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, in dem mehr als drei Einheiten mit Fernwärme versorgt werden, rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit den einzelnen Mietparteien ab. Grundlage sind hierbei die Bestimmungen der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)“. Voraussetzung ist, dass dafür Wärmelieferungsverträge zwischen der N‑ERGIE und allen Nutzungsberechtigten vorliegen und nicht technische oder abrechnungstechnische Gründe entgegenstehen. Zusätzlich rechnet die N‑ERGIE gerne auch den wohnungsweisen Kaltwasserverbrauch mit den einzelnen Nutzungsberechtigten ab.
Das CO2KostAufG verfolgt das Ziel, die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter je nach Einflussmöglichkeit auf den CO2-Ausstoß aufzuteilen. Hier finden Sie mehr Informationen.