Faire und nachvollziehbare Preisermittlung
Damit wir Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit einen angemessenen Preis anbieten können, verwenden wir Preisformeln. Die einzusetzenden Werte stammen von neutralen Stellen wie dem statistischen Bundesamt oder der Energiebörse EEX.
Wir ermitteln die Fernwärmepreise anhand von Preisformeln. Diese Formeln bilden sowohl die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung, als auch die allgemeine Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt ab. Somit stellen wir sicher, dass während der gesamten Vertragslaufzeit immer ein angemessener Preis zum Ansatz kommt. Durch die Verwendung von variablen Preisfaktoren bleibt der Fernwärmepreis marktgerecht und flexibel. Preisänderungen sind in beide Richtungen möglich.
Alle Einzelheiten zu den Preisformeln finden Sie in den jeweiligen „Ergänzenden Bestimmungen“. Die einzusetzenden Werte kommen dabei von neutralen Stellen wie dem Statistischen Bundesamt oder der Energiebörse EEX. Das bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf deren Entwicklung haben. Alle der Preisberechnung zugrundeliegenden Werte stellen wir Ihnen online zum Download zur Verfügung.
Die Korrektheit der verwendeten Börsenpreise können Sie auf der von der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) bereitgestellten Seite überprüfen:Börsenpreisdaten EEX
Einmal jährlich berechnen wir die Preise anhand der oben beschriebenen Formeln neu und passen sie jeweils zum Start der Heizperiode am 1. Oktober eines Jahres an. Je nachdem, wie sich die von den Formeln berücksichtigten Werte entwickelt haben, kommt es entweder zu einer Preiserhöhung oder auch zu einer Preissenkung.
Eine Ausnahme davon stellen die Umlagenpreise dar. Diese können sich vierteljährlich ändern, falls es eine Veränderung bei der Gasspeicherumlage beziehungsweise der Bilanzierungsumlage gibt.
Die Nürnberger Fernwärme braucht auch den Vergleich mit anderen Fernwärmeversorgern nicht zu scheuen. Machen Sie sich selbst ein Bild davon – unter www.waermepreise.info
Unsere Zusatzleistung für Vermieter*innen
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, in dem mehr als drei Einheiten mit Fernwärme versorgt werden, rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit den einzelnen Mietparteien ab. Grundlage sind hierbei die Bestimmungen der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)“. Voraussetzung ist, dass dafür Wärmelieferungsverträge zwischen der N‑ERGIE und allen Nutzungsberechtigten vorliegen und nicht technische oder abrechnungstechnische Gründe entgegenstehen. Zusätzlich rechnet die N‑ERGIE gerne auch den wohnungsweisen Kaltwasserverbrauch mit den einzelnen Nutzungsberechtigten ab.
Das CO2KostAufG verfolgt das Ziel, die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter je nach Einflussmöglichkeit auf den CO2-Ausstoß aufzuteilen. Hier finden Sie mehr Informationen.
Zur Klärung von Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien gelöst werden können, gilt der ordentliche Rechtsweg. Die N‑ERGIE nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Fernwärme gewinnt Kostenvergleich
„Viel zu teuer“ – „Keine Chance den Anbieter zu wechseln“ – Fernwärme hat auf den ersten Blick nicht nur Fans. Die zahlreichen Vorteile, allen voran die günstige Umweltbilanz und der Komfort, wirken erst auf den zweiten Blick. Doch Klimaziele und gesetzliche Vorgaben machen Wärme aus dem Netz interessant für die Zukunft, auch finanziell.